DSGVO

1. DSGVO

1.1 Was ist DSGVO? Die DSGOV ist die Datenschutzgrundverordnung. Sie gilt seit dem 25.05.2018 EU weit & regelt den Schutz personenbezogener Daten.

1.1 Die Grundlagen und der Anwendungsbereich

  • Die DSGVO dient dem Schutz natürlicher Personen, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. (Art1 DSGVO)

1.2 Räumlicher Anwendungsbereich

  • Dieser gilt für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung sowie nicht automatisierte Verarbeitung in Dateisystemen (Art2)

1.3 Die personenbezogenen Daten

  • Alle Informationen die sich eine identifizierbare oder indentifizierte natürliche Person beziehen (Art4 Nr1)

z.B: Name, Adresse, IP-Adresse, E-MAil, Standort, Kundennummer, Personalnummer

1.4 Besondere Kategorien (Art9) * Gesundheitsdaten, biometrische Daten, politische Meinung, Religion, Gewerkschaften,Sexuelle Orientierung //Die Verarbeitung ist grundsätzlich **verboten, außer es gibt enge Ausnahmen//

2. Die 7 Grundsätze der Datenschutzverarbeitung

Der GrundsatzBedeutung
Rechtmäßigkeit, Treu & Glauben, TransparenzEs braucht eine Rechtsgrundlage & verständliche Infos an den Betroffenen
Zweckbindungdaten nur für festgelegte eindeutige Zwecke erheben
DatenminimierungNur soviele Daten wie nötig
RichtigkeitDaten müssen aktuell und richtig sein
SpeicherbegrenzungLöschung wenn Zweck entfällt
Intigrität & VertraulichkeitSchutz vor Verlust,Zerstörung, unbefugten Zugriff
RechenschaftspflichtVerantwortlicher muss Einhaltung nachweisen können

3. Rechtsgrundlagen Art 6

Ohne eine dieser 6 Grundlagen ist die Verarbeitung verboten

  1. .1 Die Einwilligung
  • Die Person sagt freiwillig Ja.
  • Sie muss genau wissen worum es geht
  • Man kann das Ja jederzeit wiederrufen
  • Man braucht einen Beweis für die Einwilligung
  1. .2 Vertragserfüllung
  • Man braucht die Daten zwingend um z.B ein Geschäft abzuwickeln

z.B Eine Lieferadresse um ein Paket zu bekommen

  1. Rechtliche Verpflichtung
  • Das Gesetz zwingt einen dazu.

z.B das Finanzamt zwingt uns unsere Belege 10 Jahre aufzubewahren

  1. .3 Lebenswichtiges Interesse
  • Es geht um Leben und Tod
  • Schutz vor Leib und Seele

Ein Arzt braucht die Blutgruppe einer bewusstlosen Person

  1. .4 Der Staat ( Öffentliches Interesse)
  • Die Daten werden für staatliche AUfgaben benötigt ( Behörde/Polizei)
  1. .5 Eigen Interesse/Berechtigtes Interesse
  • Abwägung mit Betroffenen Recht nötig

3.1 Das berechtigte Interesse wichtig für die Prüfung Was Bedeutet das?

  • Ich muss das Interesse der Firma auf eine Seite legen und das Recht des Bürgers auf die andere und dann abwiegen.

z.B **Das Berechtige Interesse heißt soviel wie: ,,Was will die Firma''** Ich stelle fest ob das Ziel der Firma berechtigt oder legal ist z.B Eine BAnk möchte draußen KAmeras aufstellen zum Schutz der Geldautomaten vor Vandalismus

2. Die Erforderlichkeit ( Was für Wege gibt es?)

  • Ich prüfe ob dies auch mit weniger Daten von Außenstehenden möglich ist. Schaue nach alternativen

3.Die Abwägung Wer hat jetzt die besseren Argumente? Diese frage stelle ich mir.

Für die Firma spricht: Schutz vor Eigentum,hohe Schadenssumme bei VAndalismus

Für die Bürger spricht: Recht auf Privatsphäre

**Die Lösung:**
*Die Bank darf weder den Gehweg noch das CAfe gegenüber aufnehmen, es darf auschließlich die AUtomaten aufzeichnen

Wieso ist das wichtig? Es gibt oft kein eindeutiges richtig oder falsch. Es geht darum logisch zu Argumentieren.

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