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testumgebungwiso_kapitel_1 [2026/09/24 20:38] – sebastiantestumgebungwiso_kapitel_1 [2026/10/06 14:18] (aktuell) – oliver
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 +Geprüft von Oliver
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 +====== Übersicht: Kapitel 1 – Der Betrieb und sein Umfeld ======
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 +Das erste Kapitel vermittelt die grundlegenden wirtschaftlichen, rechtlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens in der IT-Branche. Als roter Faden dient dabei das Modellunternehmen ACI (ein IT-Systemhaus), anhand dessen typische Geschäftsabläufe, Ausbildungsinhalte und Auftragssituationen praxisnah erläutert werden.
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 +===== Kernaussagen des Kapitels =====
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 +  * **Unternehmensstrukturen & Wirtschaftliches Handeln:** Ausgehend vom Geschäftsportfolio und den Stakeholder-Interessen der ACI GmbH werden die allgemeinen Grundlagen des Wirtschaftens erklärt. Dies umfasst die Entstehung von Nachfrage aus Bedürfnissen, die Einteilung von Gütern und Produktionsfaktoren, den volkswirtschaftlichen Kreislauf sowie das Handeln nach dem ökonomischen Prinzip. Die herausragende Rolle der Informationswirtschaft und der ITK-Branche für den Arbeitsmarkt wird besonders hervorgehoben.
 +  * **Rechtliche Rahmenbedingungen:** Es wird dargelegt, an welche Gesetze (u.a. BGB und HGB) sich Akteure halten müssen. Zentrale Themen sind die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Zustandekommen von Verträgen, die Kaufmannseigenschaft, die Funktion des Handelsregisters sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH, AG).
 +  * **Ausbildungs- und Arbeitsrecht:** Die duale Ausbildung ist maßgeblich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Das Kapitel beleuchtet die gegenseitigen Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und das Wirken von Tarifverträgen.
 +  * **Personalwesen & Arbeitsschutz:** Der gesamte Zyklus der Personalarbeit wird nachgezeichnet: Von der Personalbedarfsplanung über interne und externe Beschaffungswege, Bewerberauswahl und den Abschluss von Arbeitsverträgen bis hin zur komplexen Entgeltabrechnung (Steuern, Sozialversicherungen) und Personalentwicklung. Zudem werden die Pflichten zur Unfallverhütung und die Rolle der Berufsgenossenschaften geklärt.
 +  * **Personalfreisetzung:** Den Abschluss bilden die rechtlichen Regelungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hierbei geht es um die Voraussetzungen von Abmahnungen, die Arten und Fristen von Kündigungen, das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht sowie den Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis.
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 +**Tags:** //Modellunternehmen-ACI, Informationswirtschaft, Bedürfnisse-und-Nachfrage, Wirtschaftskreislauf, Produktionsfaktoren, Ökonomisches-Prinzip, Wirtschaftspolitik, BGB, HGB, Kaufmannseigenschaft, Rechtsformen, Handelsregister, BBiG, Duale-Ausbildung, Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, JAV, Tarifvertrag, Personalbeschaffung, Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis//
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 ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.1 – Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor ====== ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.1 – Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor ======
  
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 {{bitkom_umfragen.jpg | Diagramme: Mehrheit wünscht mehr Tempo bei der Digitalisierung / Digitalisierung soll Corona-Krise überdauern (Quelle: S. 21)}} {{bitkom_umfragen.jpg | Diagramme: Mehrheit wünscht mehr Tempo bei der Digitalisierung / Digitalisierung soll Corona-Krise überdauern (Quelle: S. 21)}}
 {{eckdaten_prognose.jpg | Tabelle: Eckdaten der Prognose für Deutschland (Quelle: S. 21)}} {{eckdaten_prognose.jpg | Tabelle: Eckdaten der Prognose für Deutschland (Quelle: S. 21)}}
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 ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln ====== ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln ======
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 {{kooperation_konzentration.jpg | Übersicht: Formen des Unternehmenszusammenschlusses (Quelle: S. 66)}} {{kooperation_konzentration.jpg | Übersicht: Formen des Unternehmenszusammenschlusses (Quelle: S. 66)}}
  
-====== Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln ======+====== Zusammenfassung: Kapitel 1.5 – Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ======
  
-Dieses Kapitel behandelt die ökonomischen Grundlagen des Wirtschaftens, von Bedürfnissen und Märkten über die staatliche Wirtschaftspolitik bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unternehmensformen.+===== 1.5.1 Berufsausbildung in den IT-Berufen =====
  
-===== 1.4.1 Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage =====+Die duale Ausbildung verbindet die Lernorte Ausbildungsbetrieb (Praxis) und Berufsschule (Theorie). Geregelt wird dies maßgeblich durch das **Berufsbildungsgesetz (BBiG)** (vgl. S. 70-71). 
 +  * **Ausbildungsberufe:** Dazu gehören IT-Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in (Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten-/Prozessanalyse, digitale Vernetzung) sowie Kaufleute für IT-Systemmanagement und Digitalisierungsmanagement (vgl. S. 70). 
 +  * **Ausbildungsvertrag:** Muss vor Ausbildungsbeginn schriftlich geschlossen werden. Er regelt Probezeit (1–4 Monate), Dauer (meist 3 Jahre), Ausbildungsvergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen (vgl. S. 71, 73). 
 +  * **Prüfungen:** Die IHK führt eine gestreckte Abschlussprüfung durch. Teil 1 erfolgt Mitte des 2. Jahres (schriftlich), Teil 2 am Ende der Ausbildung (schriftlich, Projektarbeit und Fachgespräch) (vgl. S. 76). 
 +  * **Auslandserfahrung:** Wird gefördert, z. B. durch das EU-Programm „Erasmus+“ und den „Europass“ zur Dokumentation von Lernaufenthalten (vgl. S. 74-75).
  
-Wirtschaftliches Handeln beginnt mit dem Mangelempfinden des Menschen. +===== 1.5.2 Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers =====
-  * **Bedürfnisse:** Sind Wünsche oder das Gefühl eines Mangels. Man unterscheidet nach Dringlichkeit (Primär-, Sekundärbedürfnisse), Bewusstheit (offen, latent), Konkretheit (materiell, immateriell) und Art der Befriedigung (Individual-, Kollektivbedürfnisse) (vgl. S. 22). +
-  * **Bedürfnispyramide nach Maslow:** Beschreibt die Hierarchie der Bedürfnisse: physiologische Bedürfnisse, Sicherheit, Soziales, Wertschätzung und schließlich Selbstverwirklichung (vgl. S. 23). +
-  * **Bedarf:** Ein Bedürfnis wird zum Bedarf, wenn es auf ein konkretes Gut gerichtet ist und die entsprechende Kaufkraft zur Erfüllung vorhanden ist (vgl. S. 23). +
-  * **Nachfrage:** Der Bedarf wird am Markt zur Nachfrage, sobald ein konkreter Kaufentschluss gefasst wird. Dies hängt von Faktoren wie Geldmitteln, Dringlichkeit und der Attraktivität des Angebots ab (vgl. S. 24).+
  
-{{beduerfnispyramide_maslow.jpg | Die Maslow'sche Bedürfnispyramide (Quelle: S. 23)}}+Ein Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag bedingt beidseitige Rechte und Pflichten (vgl. S. 77-78). 
 +  * **Arbeitnehmerpflichten:** Arbeitspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Arbeitsschutzpflicht, Wettbewerbsverbot und Treuepflicht. Bei Verstößen drohen Lohnminderung, Schadensersatz oder Kündigung. 
 +  * **Arbeitgeberpflichten:** Lohn-/Gehaltszahlung, Gleichbehandlung, Beschäftigungspflicht, Fürsorge- und Schutzpflicht (Gesundheit/Leben), Urlaubsgewährung und die Erstellung eines Arbeitszeugnisses.
  
-===== 1.4.2 Güter und Produktionsfaktoren =====+===== 1.5.3 Mitbestimmung der Arbeitnehmer =====
  
-Damit Bedürfnisse befriedigt werden können, müssen Güter produziert und angeboten werden. Da Wirtschaftsgüter knapp sind, müssen sie effizient hergestellt werden (vgl. S. 25). +Arbeitnehmer können sich durch verschiedene Gesetze an Unternehmensentscheidungen beteiligen (vgl. S. 79). 
-  * **Güterarten:** Unterschieden wird u.a. in materielle/immaterielle Güter, Konsum-/Investitionsgüter, Substitutiv-/Komplementärgüter sowie private/öffentliche Güter (vgl. S. 26). +  * **Betriebsrat:** Kann in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten (über 18 Jahre) gewählt werden. Er hat Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze) und personellen Maßnahmen (Einstellungen, Kündigungen). Die Amtszeit beträgt vier Jahre (vgl. S. 80-81). 
-  * **Wirtschaftskreislauf:** Zeigt die Tauschbeziehungen zwischen den Akteuren. Im einfachen Kreislauf stellen Haushalte den Unternehmen Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden) zur Verfügung und erhalten dafür Einkommen, das sie für Konsumgüter ausgeben (vgl. S. 26). Erweiterte Modelle beziehen Staat, Banken (Sparen, Kredite) und das Ausland (Import, Export) ein (vgl. S. 27-28).+  * **Tarifvertrag:** Wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen (Tarifautonomie). Man unterscheidet Manteltarifverträge (Arbeitsbedingungen) und Lohn-/Gehaltstarifverträge. Bei Scheitern der Verhandlungen droht nach einer Urabstimmung der Arbeitskampf (Streik vs. Aussperrung) (vgl. S. 83).
  
-**Produktionsfaktoren (vgl. S. 31):** +===== 1.5.4 Mitbestimmung für Jugendliche =====
-  * **Volkswirtschaftlich:** Boden, Arbeit (ursprüngliche Faktoren) und Kapital (abgeleiteter Faktor). +
-  * **Betriebswirtschaftlich:** Elementarfaktoren (Werkstoffe, Betriebsmittel, ausführende Arbeit) und der dispositive Faktor (Leitung, Planung, Organisation).+
  
-{{erweiterter_wirtschaftskreislauf.jpg | Der erweiterte Wirtschaftskreislauf des Geldes (Quelle: S. 27)}} +  * **Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV):** Kann ab fünf Jugendlichen (unter 18) oder Azubis (unter 25) gebildet werden. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und überwacht z.B. die Einhaltung des **Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)** (vgl. S. 85). 
-{{betriebswirtschaftliche_produktionsfaktoren.jpg | Übersicht der betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren (Quelle: S. 31)}}+  * Das JArbSchG regelt für unter 18-Jährige u. a. die Höchstarbeitszeit (8 Std./Tag, 40 Std./Woche) und den gestaffelten Mindesturlaub (je nach Alter 25–30 Tage) (vgl. S. 86).
  
-===== 1.4.2.3 Leistungen und Arbeitsteilung ===== 
  
-  * **Leistungen:** Unternehmen generieren Erlöse z. B. durch Fertigerzeugnisse, Handelswaren, Dienstleistungen oder Rechte und Lizenzen (vgl. S. 33). +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.6 – Personalbeschaffung und Personalentwicklung ======
-  * **Arbeitsteilung:** Um Kosten zu senken und die Arbeitsproduktivität zu steigern, spezialisieren sich Unternehmen. Man unterscheidet betriebliche, überbetriebliche (vertikal, horizontal) und volkswirtschaftliche Arbeitsteilung. Nachteile wie Monotonie werden durch Jobrotation, Jobenlargement oder Jobenrichment bekämpft (vgl. S. 34-35).+
  
-===== 1.4.3 Märkte und ökonomisches Prinzip =====+===== 1.6.1 Personalbedarfsplanung & Beschaffung =====
  
-Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage aufeinander und bestimmen den Gleichgewichtspreis (vgl. S. 36). +Bevor Personal eingestellt wird, muss ein Stellenplan auf Basis von Stellenbeschreibungen (Aufgaben, Zuständigkeiten) erstellt werden. Der Bedarf wird quantitativ, qualitativ, zeitlich und örtlich ermittelt (vgl. S. 87). 
-  * **Bedingungen des vollkommenen Marktes:** Vollkommene Konkurrenz, Güterhomogenität, Markttransparenz, keine Präferenzen und schnelle Anpassungsfähigkeit (vgl. S. 37). +  * **Beschaffungswege:** Intern (z. B. Übernahme von Azubis, Intranet) oder Extern (z. B. Stellenanzeigen, Arbeitsagentur, Headhunter) (vgl. S. 88). 
-  * **Ökonomisches Prinzip (Rationalprinzip):**  +  * **Bewerberauswahl:** Erfolgt nach Sichtung der Mappen (Anschreiben, Lebenslauf) über Telefoninterviews, Arbeitsproben, Assessment-Center (Prüfung von "Soft Skills") bis hin zum Vorstellungsgespräch (vgl. S. 91).
-    * //Maximumprinzip:// Mit gegebenen Mitteln den maximalen Erfolg erzielen. +
-    * //Minimumprinzip:// Einen bestimmten Erfolg mit minimalen Mitteln erreichen (vgl. S. 38).+
  
-{{preisbildung_markt.jpg | Diagramm zur Preisbildung durch Angebot und Nachfrage (Quelle: S. 36)}}+===== 1.6.2 & 1.6.3 Arbeitsverträge und Entgeltabrechnung =====
  
-===== 1.4.4 Grundzüge staatlicher Wirtschaftspolitik =====+  * **Arbeitsvertrag:** Unterliegt der Vertragsfreiheit, bedarf aber nach dem Nachweisgesetz der Schriftform. Bei Befristungen gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (vgl. S. 93-94). 
 +  * **Lohnformen:** Neben Geldlohn gibt es Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien und Provisionen (vgl. S. 95). 
 +  * **Abzüge (Sozialversicherung):** Der Arbeitgeber überweist den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich in der Regel hälftig die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. S. 95-96). 
 +  * **Abzüge (Steuern):** Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse I-VI), Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Verwaltung erfolgt elektronisch über ELSTAM (vgl. S. 97).
  
-Der Staat greift in die Wirtschaft ein, um gesamtwirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten (vgl. S. 39). +===== 1.6.4 Personalentwicklung und Weiterbildung =====
-  * **Magisches Viereck (Stabilitätsgesetz):** Ziele sind Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand (Vollbeschäftigung), außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum (vgl. S. 39-40). +
-  * Die Umsetzung erfolgt durch Instrumente der Wirtschafts-, Geld- und Steuerpolitik, z. B. durch Anpassung von Leitzinsen, Steuern oder Subventionen (vgl. S. 42).+
  
-{{magisches_viereck.jpg | Das magische Viereck der Wirtschaftspolitik in Deutschland (Quelle: S. 40)}}+Ziele sind die Erhöhung der Arbeitsmotivation und die Bindung ans Unternehmen (Vermeidung von Fluktuation) durch Laufbahnplanung, Leistungsanreize, betriebliche Weiterbildung (z.B. Qualifizierung zum IT-Professional) und Qualitätszirkel (vgl. S. 101-103).
  
-===== 1.4.5 Rechtliche Rahmenbedingungen ===== 
  
-Wirtschaftliches Handeln erfordert gesetzliche Spielregeln (Privates und Öffentliches Recht) (vgl. S. 44). +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.7 – Arbeitsschutz und Unfallversicherung ======
-  * **Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit:** Natürliche Personen sind von Geburt an rechtsfähig. Die **Geschäftsfähigkeit** ist gestaffelt: geschäftsunfähig (bis 7 J.), beschränkt geschäftsfähig (7-18 J., z. B. Taschengeldparagraph § 110 BGB) und voll geschäftsfähig (ab 18 J.) (vgl. S. 44). +
-  * **Rechtsgeschäfte & Verträge:** Können einseitig (z. B. Kündigung) oder mehrseitig (z. B. Kaufvertrag) sein. Es herrscht Vertragsfreiheit, sofern nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstoßen wird (Nichtigkeit/Anfechtbarkeit) (vgl. S. 46). +
-  * **Vertragsarten:** Reichen vom klassischen Kaufvertrag über Darlehens-, Miet-, und Pachtverträge bis hin zu Dienst- und Werkverträgen (vgl. S. 47). +
-  * **Formvorschriften:** Reichen von mündlich über Schriftform bis hin zur notariellen Beurkundung (z. B. bei Grundstückskäufen) (vgl. S. 48).+
  
-===== 1.4.6 Kaufmannseigenschaft & 1.4.7 Unternehmensformen =====+  * **Arbeitsschutzgesetz:** Verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten durch sichere Arbeitsbedingungen zu schützen. Dies beinhaltet z.B. die fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit Strom (z.B. Freischalten, Spannungsfreiheit feststellen) (vgl. S. 104-105). 
 +  * **Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft):** Trägt die Kosten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die Beiträge hierfür zahlt **allein der Arbeitgeber** (abhängig von der Gefahrklasse) (vgl. S. 104).
  
-  * **Kaufmann:** Ein Kaufmann nach HGB unterliegt strengeren Rechten und Pflichten (z. B. Buchführungspflicht, Schweigen als Zustimmung, Rügepflicht bei Mängeln). Es gibt Istkaufleute, Kannkaufleute und Formkaufleute. Freiberufler gelten nicht als Gewerbetreibende (vgl. S. 49-51). +{{sicherheitszeichen.jpg | Tabelle: Verbots- (rot), Warn- (gelb), Rettungs- (grün) und Gebotsschilder (blau) (Quelle: S. 106)}}
-  * **Firma & Handelsregister:** Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt (Personen-, Sach-, Fantasiefirma). Sie wird im Handelsregister – einem öffentlichen Verzeichnis – beim Amtsgericht eingetragen (vgl. S. 52-54). +
-  * **Vollmachten:** Das HGB regelt Vertretungsmachten wie die **Prokura** (sehr weitreichend, im Handelsregister eingetragen, Zusatz "ppa.") und die **Handlungsvollmacht** (Gesamt-, Art- oder Einzelvollmacht, Zusatz "i.V." oder "i.A.") (vgl. S. 58-59).+
  
-**Rechtsformen von Unternehmen (vgl. S. 55-57):** 
-  * **Einzelunternehmen:** Einfache Gründung, volle Kontrolle, aber unbeschränkte private Haftung. 
-  * **Personengesellschaften (GbR, OHG, KG):** Mindestens zwei Personen. Bei der GbR und OHG haften alle unbeschränkt und solidarisch. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage. 
-  * **Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG):** Eigene juristische Personen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Erfordern ein Mindestkapital (GmbH: 25.000 €, AG: 50.000 €, UG: 1 €). 
  
-{{übersicht_rechtsformen.jpg | Tabelle: Eigenschaften und Vergleich der verschiedenen Rechtsformen (Quelle: S. 56)}} +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.8 – Personalfreisetzung ======
-{{übersicht_vollmachten.jpg | Tabelle: Unterscheidung von Prokura und Handlungsvollmachten (Quelle: S. 59)}}+
  
-===== 1.4.8 Unternehmensziele & 1.4.9 Kooperationen =====+===== 1.8.1 & 1.8.2 Abmahnung und Kündigung =====
  
-  * **Unternehmensziele:** Unterteilen sich in Sachziele (Leistungserstellung) und Formalziele (ökonomisch, ökologisch, sozial). Ein zentrales formales Ziel ist die Steigerung der **Wertschöpfung** (Unterschied zwischen Umsatz und Vorleistungen/Abschreibungen) (vgl. S. 60-62). +Trennt sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter, sind rechtliche Hürden zu beachten. 
-  * **Immaterielle Werte:** Neben materiellen Werten sind Mitarbeiter-Know-how, Lizenzen und ein guter Kundenstamm entscheidende Erfolgsfaktoren (vgl. S. 63). +  * **Abmahnung:** Vor einer verhaltensbedingten Kündigung (z.B. wegen häufigem Zuspätkommen) muss grundsätzlich eine deutliche Abmahnung erfolgen (vgl. S. 107). 
-  * **Kooperation & Konzentration:** Um Synergien zu nutzen (Kosten senken, Marktmacht stärken), arbeiten Unternehmen zusammen. Die Bindung reicht von losen ARGEs, Konsortien und Kartellen bis hin zu festen Konzernen und Fusionen (Konzentration). Das Bundeskartellamt überwacht dies zur Sicherung des Wettbewerbs (vgl. S. 64-66). +  * **Kündigung:**  
-  * **Behörden & Verbände:** Unternehmen stehen im ständigen Austausch mit IHKs, Sozialversicherungsträgern, Arbeitsagenturen und Gewerkschaften (vgl. S. 67-68).+    * //Ordentliche Kündigung:// Erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen (z. B. § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder Monatsende) oder tariflichen Frist. 
 +    * //Außerordentliche (fristlose) Kündigung:// Ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Diebstahl) möglich (vgl. S. 108). 
 +  * **Kündigungsschutz:** Bestimmte Gruppen genießen besonderen Schutz (z.B. Schwangere durch das Mutterschutzgesetz, Schwerbehinderte, Betriebsräte, JAV-Mitglieder) (vgl. S. 109).
  
-{{kooperation_konzentration.jpg | Übersicht: Formen des Unternehmenszusammenschlusses (Quelle: S. 66)}}+===== 1.8.3 Arbeitszeugnisse ===== 
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 +  * **Einfaches Zeugnis:** Enthält nur Dauer und Art der Beschäftigung. 
 +  * **Qualifiziertes Zeugnis:** Enthält zusätzlich eine wohlwollende und wahre Beurteilung von Leistung und Führung. Durch den "Zeugniskodex" haben sich bestimmte Formulierungen als Noten etabliert (z. B. "stets zur vollsten Zufriedenheit" = Sehr gute Leistungen) (vgl. S. 110-111). 
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 +===== 1.8.4 Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ===== 
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 +Lässt sich ein Konflikt (z. B. Kündigungsschutzklage) innerbetrieblich nicht lösen, so kann Klage erhoben werden. 
 +  * **Arbeitsgericht:** Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Eine Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Zunächst wird in einer Güteverhandlung eine friedliche Einigung angestrebt (vgl. S. 113). 
 +  * Man unterscheidet personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen (vgl. S. 113-114). 
 +  * **Sozialgericht:** Zuständig für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts (z. B. Rente, Arbeitslosengeld, Unfallversicherung) (vgl. S. 114).
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