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testumgebungwiso_kapitel_1 [2026/09/24 20:35] – ungeprüft sebastiantestumgebungwiso_kapitel_1 [2026/10/06 14:18] (aktuell) – oliver
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 +Geprüft von Oliver
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 +====== Übersicht: Kapitel 1 – Der Betrieb und sein Umfeld ======
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 +Das erste Kapitel vermittelt die grundlegenden wirtschaftlichen, rechtlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens in der IT-Branche. Als roter Faden dient dabei das Modellunternehmen ACI (ein IT-Systemhaus), anhand dessen typische Geschäftsabläufe, Ausbildungsinhalte und Auftragssituationen praxisnah erläutert werden.
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 +===== Kernaussagen des Kapitels =====
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 +  * **Unternehmensstrukturen & Wirtschaftliches Handeln:** Ausgehend vom Geschäftsportfolio und den Stakeholder-Interessen der ACI GmbH werden die allgemeinen Grundlagen des Wirtschaftens erklärt. Dies umfasst die Entstehung von Nachfrage aus Bedürfnissen, die Einteilung von Gütern und Produktionsfaktoren, den volkswirtschaftlichen Kreislauf sowie das Handeln nach dem ökonomischen Prinzip. Die herausragende Rolle der Informationswirtschaft und der ITK-Branche für den Arbeitsmarkt wird besonders hervorgehoben.
 +  * **Rechtliche Rahmenbedingungen:** Es wird dargelegt, an welche Gesetze (u.a. BGB und HGB) sich Akteure halten müssen. Zentrale Themen sind die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Zustandekommen von Verträgen, die Kaufmannseigenschaft, die Funktion des Handelsregisters sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH, AG).
 +  * **Ausbildungs- und Arbeitsrecht:** Die duale Ausbildung ist maßgeblich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Das Kapitel beleuchtet die gegenseitigen Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und das Wirken von Tarifverträgen.
 +  * **Personalwesen & Arbeitsschutz:** Der gesamte Zyklus der Personalarbeit wird nachgezeichnet: Von der Personalbedarfsplanung über interne und externe Beschaffungswege, Bewerberauswahl und den Abschluss von Arbeitsverträgen bis hin zur komplexen Entgeltabrechnung (Steuern, Sozialversicherungen) und Personalentwicklung. Zudem werden die Pflichten zur Unfallverhütung und die Rolle der Berufsgenossenschaften geklärt.
 +  * **Personalfreisetzung:** Den Abschluss bilden die rechtlichen Regelungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hierbei geht es um die Voraussetzungen von Abmahnungen, die Arten und Fristen von Kündigungen, das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht sowie den Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis.
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 +**Tags:** //Modellunternehmen-ACI, Informationswirtschaft, Bedürfnisse-und-Nachfrage, Wirtschaftskreislauf, Produktionsfaktoren, Ökonomisches-Prinzip, Wirtschaftspolitik, BGB, HGB, Kaufmannseigenschaft, Rechtsformen, Handelsregister, BBiG, Duale-Ausbildung, Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, JAV, Tarifvertrag, Personalbeschaffung, Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis//
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 ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.1 – Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor ====== ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.1 – Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor ======
  
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 {{bitkom_umfragen.jpg | Diagramme: Mehrheit wünscht mehr Tempo bei der Digitalisierung / Digitalisierung soll Corona-Krise überdauern (Quelle: S. 21)}} {{bitkom_umfragen.jpg | Diagramme: Mehrheit wünscht mehr Tempo bei der Digitalisierung / Digitalisierung soll Corona-Krise überdauern (Quelle: S. 21)}}
 {{eckdaten_prognose.jpg | Tabelle: Eckdaten der Prognose für Deutschland (Quelle: S. 21)}} {{eckdaten_prognose.jpg | Tabelle: Eckdaten der Prognose für Deutschland (Quelle: S. 21)}}
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 ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln ====== ====== Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln ======
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 {{kooperation_konzentration.jpg | Übersicht: Formen des Unternehmenszusammenschlusses (Quelle: S. 66)}} {{kooperation_konzentration.jpg | Übersicht: Formen des Unternehmenszusammenschlusses (Quelle: S. 66)}}
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 +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.5 – Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ======
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 +===== 1.5.1 Berufsausbildung in den IT-Berufen =====
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 +Die duale Ausbildung verbindet die Lernorte Ausbildungsbetrieb (Praxis) und Berufsschule (Theorie). Geregelt wird dies maßgeblich durch das **Berufsbildungsgesetz (BBiG)** (vgl. S. 70-71).
 +  * **Ausbildungsberufe:** Dazu gehören IT-Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in (Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten-/Prozessanalyse, digitale Vernetzung) sowie Kaufleute für IT-Systemmanagement und Digitalisierungsmanagement (vgl. S. 70).
 +  * **Ausbildungsvertrag:** Muss vor Ausbildungsbeginn schriftlich geschlossen werden. Er regelt Probezeit (1–4 Monate), Dauer (meist 3 Jahre), Ausbildungsvergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen (vgl. S. 71, 73).
 +  * **Prüfungen:** Die IHK führt eine gestreckte Abschlussprüfung durch. Teil 1 erfolgt Mitte des 2. Jahres (schriftlich), Teil 2 am Ende der Ausbildung (schriftlich, Projektarbeit und Fachgespräch) (vgl. S. 76).
 +  * **Auslandserfahrung:** Wird gefördert, z. B. durch das EU-Programm „Erasmus+“ und den „Europass“ zur Dokumentation von Lernaufenthalten (vgl. S. 74-75).
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 +===== 1.5.2 Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers =====
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 +Ein Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag bedingt beidseitige Rechte und Pflichten (vgl. S. 77-78).
 +  * **Arbeitnehmerpflichten:** Arbeitspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Arbeitsschutzpflicht, Wettbewerbsverbot und Treuepflicht. Bei Verstößen drohen Lohnminderung, Schadensersatz oder Kündigung.
 +  * **Arbeitgeberpflichten:** Lohn-/Gehaltszahlung, Gleichbehandlung, Beschäftigungspflicht, Fürsorge- und Schutzpflicht (Gesundheit/Leben), Urlaubsgewährung und die Erstellung eines Arbeitszeugnisses.
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 +===== 1.5.3 Mitbestimmung der Arbeitnehmer =====
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 +Arbeitnehmer können sich durch verschiedene Gesetze an Unternehmensentscheidungen beteiligen (vgl. S. 79).
 +  * **Betriebsrat:** Kann in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten (über 18 Jahre) gewählt werden. Er hat Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze) und personellen Maßnahmen (Einstellungen, Kündigungen). Die Amtszeit beträgt vier Jahre (vgl. S. 80-81).
 +  * **Tarifvertrag:** Wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen (Tarifautonomie). Man unterscheidet Manteltarifverträge (Arbeitsbedingungen) und Lohn-/Gehaltstarifverträge. Bei Scheitern der Verhandlungen droht nach einer Urabstimmung der Arbeitskampf (Streik vs. Aussperrung) (vgl. S. 83).
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 +===== 1.5.4 Mitbestimmung für Jugendliche =====
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 +  * **Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV):** Kann ab fünf Jugendlichen (unter 18) oder Azubis (unter 25) gebildet werden. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und überwacht z.B. die Einhaltung des **Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)** (vgl. S. 85).
 +  * Das JArbSchG regelt für unter 18-Jährige u. a. die Höchstarbeitszeit (8 Std./Tag, 40 Std./Woche) und den gestaffelten Mindesturlaub (je nach Alter 25–30 Tage) (vgl. S. 86).
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 +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.6 – Personalbeschaffung und Personalentwicklung ======
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 +===== 1.6.1 Personalbedarfsplanung & Beschaffung =====
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 +Bevor Personal eingestellt wird, muss ein Stellenplan auf Basis von Stellenbeschreibungen (Aufgaben, Zuständigkeiten) erstellt werden. Der Bedarf wird quantitativ, qualitativ, zeitlich und örtlich ermittelt (vgl. S. 87).
 +  * **Beschaffungswege:** Intern (z. B. Übernahme von Azubis, Intranet) oder Extern (z. B. Stellenanzeigen, Arbeitsagentur, Headhunter) (vgl. S. 88).
 +  * **Bewerberauswahl:** Erfolgt nach Sichtung der Mappen (Anschreiben, Lebenslauf) über Telefoninterviews, Arbeitsproben, Assessment-Center (Prüfung von "Soft Skills") bis hin zum Vorstellungsgespräch (vgl. S. 91).
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 +===== 1.6.2 & 1.6.3 Arbeitsverträge und Entgeltabrechnung =====
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 +  * **Arbeitsvertrag:** Unterliegt der Vertragsfreiheit, bedarf aber nach dem Nachweisgesetz der Schriftform. Bei Befristungen gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (vgl. S. 93-94).
 +  * **Lohnformen:** Neben Geldlohn gibt es Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien und Provisionen (vgl. S. 95).
 +  * **Abzüge (Sozialversicherung):** Der Arbeitgeber überweist den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich in der Regel hälftig die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. S. 95-96).
 +  * **Abzüge (Steuern):** Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse I-VI), Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Verwaltung erfolgt elektronisch über ELSTAM (vgl. S. 97).
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 +===== 1.6.4 Personalentwicklung und Weiterbildung =====
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 +Ziele sind die Erhöhung der Arbeitsmotivation und die Bindung ans Unternehmen (Vermeidung von Fluktuation) durch Laufbahnplanung, Leistungsanreize, betriebliche Weiterbildung (z.B. Qualifizierung zum IT-Professional) und Qualitätszirkel (vgl. S. 101-103).
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 +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.7 – Arbeitsschutz und Unfallversicherung ======
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 +  * **Arbeitsschutzgesetz:** Verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten durch sichere Arbeitsbedingungen zu schützen. Dies beinhaltet z.B. die fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit Strom (z.B. Freischalten, Spannungsfreiheit feststellen) (vgl. S. 104-105).
 +  * **Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft):** Trägt die Kosten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die Beiträge hierfür zahlt **allein der Arbeitgeber** (abhängig von der Gefahrklasse) (vgl. S. 104).
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 +{{sicherheitszeichen.jpg | Tabelle: Verbots- (rot), Warn- (gelb), Rettungs- (grün) und Gebotsschilder (blau) (Quelle: S. 106)}}
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 +====== Zusammenfassung: Kapitel 1.8 – Personalfreisetzung ======
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 +===== 1.8.1 & 1.8.2 Abmahnung und Kündigung =====
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 +Trennt sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter, sind rechtliche Hürden zu beachten.
 +  * **Abmahnung:** Vor einer verhaltensbedingten Kündigung (z.B. wegen häufigem Zuspätkommen) muss grundsätzlich eine deutliche Abmahnung erfolgen (vgl. S. 107).
 +  * **Kündigung:** 
 +    * //Ordentliche Kündigung:// Erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen (z. B. § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder Monatsende) oder tariflichen Frist.
 +    * //Außerordentliche (fristlose) Kündigung:// Ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Diebstahl) möglich (vgl. S. 108).
 +  * **Kündigungsschutz:** Bestimmte Gruppen genießen besonderen Schutz (z.B. Schwangere durch das Mutterschutzgesetz, Schwerbehinderte, Betriebsräte, JAV-Mitglieder) (vgl. S. 109).
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 +===== 1.8.3 Arbeitszeugnisse =====
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 +  * **Einfaches Zeugnis:** Enthält nur Dauer und Art der Beschäftigung.
 +  * **Qualifiziertes Zeugnis:** Enthält zusätzlich eine wohlwollende und wahre Beurteilung von Leistung und Führung. Durch den "Zeugniskodex" haben sich bestimmte Formulierungen als Noten etabliert (z. B. "stets zur vollsten Zufriedenheit" = Sehr gute Leistungen) (vgl. S. 110-111).
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 +===== 1.8.4 Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit =====
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 +Lässt sich ein Konflikt (z. B. Kündigungsschutzklage) innerbetrieblich nicht lösen, so kann Klage erhoben werden.
 +  * **Arbeitsgericht:** Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Eine Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Zunächst wird in einer Güteverhandlung eine friedliche Einigung angestrebt (vgl. S. 113).
 +  * Man unterscheidet personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen (vgl. S. 113-114).
 +  * **Sozialgericht:** Zuständig für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts (z. B. Rente, Arbeitslosengeld, Unfallversicherung) (vgl. S. 114).
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