Ausbildungsrahmenplan: Fachinformatiker / Fachinformatikerin - Fachrichtung Systemintegration

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen (1. bis 18. Monat) Zeitliche Richtwerte in Wochen (19. bis 36. Monat) vermittelt (Position)
1 Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 1) a) Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen ☐
b) Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen ☐
c) Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen ☐
d) Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen ☐
e) Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen 12 ☐
f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen ☐
g) Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen ☐
h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen ☐
i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken ☐
2 Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 2) a) im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen ☐
b) Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden ☐
c) Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden 3 ☐
d) Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen ☐
e) Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen ☐
f) Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten ☐
g) Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten 2 ☐
h) Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren ☐
3 Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 3) a) marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen ☐
b) Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen 10 ☐
c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen ☐
d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen 5 ☐
4 Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 4) a) IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren ☐
b) Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden 5 ☐
c) systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben ☐
d) Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen 7 ☐
e) Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen ☐
5 Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 5) a) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren 4 ☐
b) Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren ☐
c) im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen 8 ☐
6 Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 6) a) betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten ☐
b) Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren 6 ☐
c) Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen ☐
d) Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten 6 ☐
e) Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen ☐
7 Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 7) a) Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren ☐
b) Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren ☐
c) Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen ☐
d) Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen ☐
e) Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen 7 ☐
f) Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten ☐
8 Betreiben von IT-Systemen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 8) a) Netzwerkkonzepte für unterschiedliche Anwendungsgebiete unterscheiden ☐
b) Datenaustausch von vernetzten Systemen realisieren ☐
c) Verfügbarkeit und Ausfallwahrscheinlichkeiten analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten ☐
d) Maßnahmen zur präventiven Wartung und zur Störungsvermeidung einleiten und durchführen ☐
e) Störungsmeldungen aufnehmen und analysieren sowie Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen 3 ☐
f) Dokumentationen zielgruppengerecht und barrierefrei anfertigen, bereitstellen und pflegen, insbesondere technische Dokumentationen, System- sowie Benutzerdokumentationen 3 ☐
9 Inbetriebnehmen von Speicherlösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 9) a) Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, festlegen und implementieren ☐
b) Speicherlösungen, insbesondere Datenbanksysteme, integrieren 5 ☐
10 Programmieren von Softwarelösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 10) a) Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten sowie Schnittstellen festlegen ☐
b) Programmiersprachen auswählen und unterschiedliche Programmiersprachen anwenden 5 ☐
c) Teilaufgaben von IT-Systemen automatisieren 10 ☐

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen (1. bis 18. Monat) Zeitliche Richtwerte in Wochen (19. bis 36. Monat) vermittelt (Position)
1 Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen<br />(§ 4 Abs. 4 Nummer 1) a) Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten konzipieren ☐
b) IT-Systeme auswählen, installieren und konfigurieren 8 12 ☐
c) externe IT-Ressourcen bewerten, auswählen und in ein IT-System integrieren ☐
d) Kompatibilitätsprobleme von IT-Systemen und Systemkomponenten beurteilen und lösen ☐
e) Testkonzepte erstellen sowie Tests durchführen und dokumentieren ☐
f) Systemübergabe planen und mit den beteiligten Organisationseinheiten sowie Kunden und Kundinnen abstimmen und durchführen ☐
g) Datenübernahmen planen und durchführen ☐
2 Installieren und Konfigurieren von Netzwerken<br />(§ 4 Abs. 4 Nummer 2) a) Netzwerkprotokolle und -schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten und auswählen 5 ☐
b) Netzwerkkomponenten auswählen, installieren und konfigurieren ☐
c) Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren und dokumentieren 6 ☐
3 Administrieren von IT-Systemen<br />(§ 4 Abs. 4 Nummer 3) a) Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen erstellen und einführen ☐
b) Lizenzrechte verwalten und die Einhaltung von Lizenzbestimmungen überwachen ☐
c) Berechtigungskonzepte entwerfen, abstimmen und umsetzen 7 ☐
d) Systemaktualisierungen evaluieren und durchführen ☐
e) Konzepte zur Datensicherung und -archivierung erstellen und umsetzen ☐
f) Konzepte zur Daten- und Systemwiederherstellung erstellen und umsetzen ☐
g) Systemauslastung überwachen und Ressourcen verwalten ☐
h) Systemverhalten überwachen, bewerten und Maßnahmen ergreifen 14 ☐
i) Benutzeranfragen aufnehmen, analysieren und bearbeiten ☐

Abschnitt C: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen (1. bis 18. Monat) Zeitliche Richtwerte in Wochen (19. bis 36. Monat) vermittelt (Position)
1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht<br />(§ 4 Abs. 7 Nummer 1) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln. Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln. ☐
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen ☐
c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten ☐
d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären ☐
e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln ☐
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen ☐
g) berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten darstellen ☐
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes<br />(§ 4 Abs. 7 Nummer 2) a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern ☐
b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen ☐
c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben ☐
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit<br />(§ 4 Abs. 7 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen ☐
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden ☐
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten ☐
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen ☐
4 Umweltschutz<br />(§ 4 Abs. 7 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:<br />a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären ☐
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden ☐
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen ☐
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen ☐
5 Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien<br />(§ 4 Abs. 7 Nummer 5) a) gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren 3 ☐
b) Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter zusammenarbeiten ☐
c) insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digitaler Inhalte die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens berücksichtigen ☐
d) bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflektieren ☐
pruefungsvorbereitungsi.txt · Zuletzt geändert: von oliver
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