| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen (1. bis 18. Monat) | Zeitliche Richtwerte in Wochen (19. bis 36. Monat) | vermittelt (Position) |
| 1 | Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 1) | a) Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen | | | ☐ |
| b) Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen | ☐ |
| c) Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen | ☐ |
| d) Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen | ☐ |
| e) Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | 12 | | ☐ |
| f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen | ☐ |
| g) Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen | ☐ |
| h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen | ☐ |
| i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken | | | ☐ |
| 2 | Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 2) | a) im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen | ☐ |
| b) Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ☐ |
| c) Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | 3 | | ☐ |
| d) Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen | | | ☐ |
| e) Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen | | | ☐ |
| f) Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten | | | ☐ |
| g) Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten | | 2 | ☐ |
| h) Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren | | | ☐ |
| 3 | Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 3) | a) marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen | ☐ |
| b) Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen | 10 | | ☐ |
| c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen | ☐ |
| d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | | 5 | ☐ |
| 4 | Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 4) | a) IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren | ☐ |
| b) Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden | ☐ |
| c) systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben | ☐ |
| d) Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen | ☐ |
| e) Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen | 5 | | ☐ |
| 5 | Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 5) | a) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren | 7 | | ☐ |
| b) Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren | | | ☐ |
| c) im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen | | 8 | ☐ |
| 6 | Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 6) | a) betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten | ☐ |
| b) Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren | 6 | | ☐ |
| c) Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen | ☐ |
| d) Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten | | 6 | ☐ |
| e) Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen | | | ☐ |
| 7 | Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 7) | a) Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren | ☐ |
| b) Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren | ☐ |
| c) Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen | ☐ |
| d) Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen | ☐ |
| e) Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen | 7 | | ☐ |
| f) Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | | | ☐ |
| 8 | Betreiben von IT-Systemen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 8) | a) Netzwerkkonzepte für unterschiedliche Anwendungsgebiete unterscheiden | ☐ |
| b) Datenaustausch von vernetzten Systemen realisieren | ☐ |
| c) Verfügbarkeit und Ausfallwahrscheinlichkeiten analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten | ☐ |
| d) Maßnahmen zur präventiven Wartung und zur Störungsvermeidung einleiten und durchführen | ☐ |
| e) Störungsmeldungen aufnehmen und analysieren sowie Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen | 4 | | ☐ |
| f) Dokumentationen zielgruppengerecht und barrierefrei anfertigen, bereitstellen und pflegen, insbesondere technische Dokumentationen, System- sowie Benutzerdokumentationen | | 3 | ☐ |
| 9 | Inbetriebnehmen von Speicherlösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 9) | a) Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, festlegen und implementieren | ☐ |
| b) Speicherlösungen, insbesondere Datenbanksysteme, integrieren | | 3 | ☐ |
| 10 | Programmieren von Softwarelösungen<br />(§ 4 Abs. 2 Nummer 10) | a) Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten sowie Schnittstellen festlegen | | 5 | ☐ |
| b) Programmiersprachen auswählen und unterschiedliche Programmiersprachen anwenden | | | ☐ |
| c) Teilaufgaben von IT-Systemen automatisieren | | 10 | ☐ |