Geprüft von Oliver
Übersicht: Kapitel 1 – Der Betrieb und sein Umfeld
Das erste Kapitel vermittelt die grundlegenden wirtschaftlichen, rechtlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens in der IT-Branche. Als roter Faden dient dabei das Modellunternehmen ACI (ein IT-Systemhaus), anhand dessen typische Geschäftsabläufe, Ausbildungsinhalte und Auftragssituationen praxisnah erläutert werden.
Kernaussagen des Kapitels
Unternehmensstrukturen & Wirtschaftliches Handeln: Ausgehend vom Geschäftsportfolio und den Stakeholder-Interessen der ACI GmbH werden die allgemeinen Grundlagen des Wirtschaftens erklärt. Dies umfasst die Entstehung von Nachfrage aus Bedürfnissen, die Einteilung von Gütern und Produktionsfaktoren, den volkswirtschaftlichen Kreislauf sowie das Handeln nach dem ökonomischen Prinzip. Die herausragende Rolle der Informationswirtschaft und der ITK-Branche für den Arbeitsmarkt wird besonders hervorgehoben.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Es wird dargelegt, an welche Gesetze (u.a. BGB und HGB) sich Akteure halten müssen. Zentrale Themen sind die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, das Zustandekommen von Verträgen, die Kaufmannseigenschaft, die Funktion des Handelsregisters sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH, AG).
Ausbildungs- und Arbeitsrecht: Die duale Ausbildung ist maßgeblich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Das Kapitel beleuchtet die gegenseitigen Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und das Wirken von Tarifverträgen.
Personalwesen & Arbeitsschutz: Der gesamte Zyklus der Personalarbeit wird nachgezeichnet: Von der Personalbedarfsplanung über interne und externe Beschaffungswege, Bewerberauswahl und den Abschluss von Arbeitsverträgen bis hin zur komplexen Entgeltabrechnung (Steuern, Sozialversicherungen) und Personalentwicklung. Zudem werden die Pflichten zur Unfallverhütung und die Rolle der Berufsgenossenschaften geklärt.
Personalfreisetzung: Den Abschluss bilden die rechtlichen Regelungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hierbei geht es um die Voraussetzungen von Abmahnungen, die Arten und Fristen von Kündigungen, das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht sowie den Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis.
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Zusammenfassung: Kapitel 1.1 – Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor
Das Kapitel stellt das IT-Systemhaus ACI vor und beleuchtet dessen Struktur, das Leistungsportfolio, die Unternehmensvision sowie das zugrundeliegende Geschäftsmodell.
1.1 Das Modellunternehmen ACI stellt sich vor
ACI ist ein breit aufgestelltes IT-Unternehmen, das 1984 gegründet wurde und mittlerweile 38 Mitarbeiter beschäftigt. Das Unternehmen operiert von drei wesentlichen Standorten aus: der Zentrale in Hamburg-Sachsenfeld (Vertrieb Nord), einem Ladengeschäft in Hamburg-Eppendorf und einer Geschäftsstelle in Frankfurt am Main (Vertrieb Süd) (vgl. S. 8).
Leistungsspektrum & Zielgruppen:
Das Angebot reicht von Anwendungsberatung (Consulting) bis zur Konzeptionierung und Installation komplexer IT-Systeme (vgl. S. 8).
ACI betreut über 400 Steuerberaterkanzleien in ganz Deutschland und vertreibt erfolgreich ein eigenes Programm zur Hausverwaltung (über 200 Installationen) (vgl. S. 8).
Eine besondere Stärke ist die individuelle Softwareanpassung durch eigene Entwickler (Java, C#, PHP), was eine enge Kundenbindung sichert (vgl. S. 8).
Neben dem B2B-Geschäft wird das Ladengeschäft in Eppendorf stark von Lauf- und Stammkunden genutzt, unterstützt durch den hauseigenen Onlineshop (OTEGO) (vgl. S. 9).
Ein Full-Service-Ansatz macht den Support- und Aftersales-Bereich (inklusive eigener Werkstatt und 24-Stunden-Vor-Ort-Service) immer wichtiger (vgl. S. 9).
Ausbildung bei ACI:
Das Unternehmen legt großen Wert auf die eigene Ausbildung von Fachkräften in verschiedenen IT- und kaufmännischen Berufen (vgl. S. 11). Die Auszubildenden rotieren in den ersten zwei Jahren alle drei Monate durch die verschiedenen Abteilungen, um alle Bereiche des Unternehmens fundiert kennenzulernen (z. B. Werkstatt, Lager, Support, Entwicklung) (vgl. S. 11). Zur Übung nutzen die Auszubildenden eine eigene ERP-Software („ACI Teach Business Software“) (vgl. S. 12).
1.1.1 Geschäftsportfolio
Das operative Geschäft zeichnet sich durch eine schlanke Verwaltung und eine professionelle Anpassung an Kundenbedürfnisse aus (vgl. S. 10).
Umsatz & Rendite:
Umsatzträger: Der Bereich IT-Systems ist traditionell der größte Umsatzträger, jedoch tragen auch die Bereiche Applications, Consulting und Support erheblich zum Gesamtumsatz bei (vgl. S. 10).
Umsatzbereiche: Der Vertrieb Nord generiert fast die Hälfte des Gesamtumsatzes, der Internetshop bringt mehr als ein Viertel ein (vgl. S. 10).
Umsatzrendite (Gewinn): Obwohl IT-Systems den meisten Umsatz macht, erzielt der Bereich Support den höchsten Gewinn (Rendite), dicht gefolgt von den Bereichen Applications und Consulting (vgl. S. 11).
1.1.2 Visionen
Der Geschäftsführer, Jan Muster, hat klare Vorstellungen für die Zukunft des von seinem Vater übernommenen Unternehmens (vgl. S. 12).
Leitbild & Führung:
Herr Muster strebt ein modernes Systemhaus an, bei dem das Personal wirtschaftlich eingesetzt wird und die Mitarbeiter ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen (vgl. S. 12).
Es gilt der Grundsatz der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern sowie das Ziel, durch gute Produkte und Services Arbeitsplätze zu sichern und neu zu schaffen (vgl. S. 12).
Mitarbeiterpflichten: Nach § 278 BGB haftet ACI für seine Mitarbeiter. Daher wird besonderer Wert auf Verschwiegenheit, Ehrlichkeit, Diskretion und den Schutz vertraulicher Kundendaten gelegt (vgl. S. 13).
Stakeholder-Ansatz (vgl. S. 12):
Das Unternehmen muss die vielfältigen, teils gegensätzlichen Interessen verschiedener Anspruchsgruppen (Stakeholder) ausbalancieren, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Zu den Stakeholdern gehören:
Mitarbeiter: Hohes Einkommen, sicherer Arbeitsplatz.
Kunden: Niedrige Preise, hoher Nutzen, gute Qualität und Service.
Lieferanten: Kundentreue, pünktliche Zahlung.
Kapitalgeber: Hohe Rendite, Kapitalsicherheit.
Staat: Steuereinnahmen, Sicherung von Arbeitsplätzen.
Öffentlichkeit / Mitbewerber: Ethisches Handeln, Umweltschutz, fairer Wettbewerb.
1.1.3 Geschäftsmodell von ACI
Das Geschäftsmodell wird in einem detaillierten Businessplan festgehalten, der u.a. zur Bewertung der Marktchancen und der Kreditfähigkeit dient (vgl. S. 13).
Kernaussagen des Businessplans (vgl. S. 13-14):
Portfolio: ACI will Marktführer für ausgewählte, ertragsreiche Leistungen sein und diese als Komplettservice (Hard-/Software, Beratung, Installation, Schulung) anbieten.
Wachstum: Geplant ist ein vorrangig organisches Wachstum von jährlich ca. 6 %. Zentrale Wachstumsbereiche sind die Projektierung größerer IT-Systeme und das E-Business.
Wertschöpfung: Das Unternehmen verpflichtet sich, übertarifliche Gehälter zu zahlen und den Gesellschaftern eine Eigenkapitalrendite von mindestens 10 % zu sichern.
Kernkompetenzen: Diese liegen in kaufmännischen Programmanwendungen und der Projektierung komplexer IT-Systeme.
Kooperation & Kommunikation: Um kostengünstigen Full-Service bieten zu können, setzt ACI auf starke externe Partner sowie ein effizientes, durchgängiges Prozess- und Projektmanagement. Die interne und externe Kommunikation soll stark digitalisiert (Intranet, Onlineangebote) ablaufen.
Wirtschaftsauskunft (Fakten) (vgl. S. 14):
Die ACI GmbH (Gründung 1984) steht finanziell solide da. Der Jahresumsatz konnte auf 6,6 Mio. € gesteigert werden (Umsatzerwartung fürs Folgejahr: 8 Mio. €). Das Unternehmen beschäftigt 34 Angestellte sowie 4 Auszubildende und verfügt über erhebliches Immobilien-Eigentum, was die gute Bonität untermauert.
Zusammenfassung: Kapitel 1.2 – Komplexe Auftragssituationen bei ACI
Das Systemhaus ACI bietet seinen Auszubildenden ein breites Erfahrungsfeld. ACI-Auszubildende gehören oft zu den besten Absolventen, was auf ein solides Ausbildungsfundament zurückzuführen ist (vgl. S. 16).
Grundlagen der Ausbildung
Voraussetzungen & Betreuung: Nur leistungsorientierte Schüler (mind. guter Realschulabschluss) werden eingestellt. Eine Ausbildungsleitung sorgt für eine systematische Ausbildung (vgl. S. 16).
Aufgabenstruktur: Auszubildende bearbeiten Standardaufgaben sowie unterschiedlich komplexe Projektaufgaben. Mit der Zeit steigt die Komplexität und die geforderte Eigenverantwortung (vgl. S. 16).
Feedback: Alle drei Monate gibt es einen Feedback-Bogen zum Leistungsstand und zu Wegen der Weiterentwicklung (vgl. S. 16).
Leitspruch: „Nichts ist so praktisch wie eine gute Theorie!“ (vgl. S. 16).
Typische Aufgaben im 1. Ausbildungsjahr
Lagerarbeiten & Verkauf: Zu Beginn lernen Auszubildende die Produkte kennen. Sie arbeiten im Lager, im Ladengeschäft oder für den Internetshop. Eingehende Waren werden geprüft, ausgehende (auch für den Onlineshop bestellte) Waren werden anhand von Lieferschein oder Rechnung kommissioniert und verpackt (vgl. S. 16).
Beratung & Aufrüstung: Ein häufiger Fall ist die Überprüfung und Aufrüstung von Arbeitsplatzrechnern (z. B. wegen mangelnder Performance oder geringer Festplattenkapazität). Privatkunden bringen die Geräte meist ins Geschäft, während Geschäftskunden einen Vor-Ort-Service oder ein Austauschverfahren bevorzugen (vgl. S. 16).
Größere Aufgaben im 2. und 3. Ausbildungsjahr
Mit zunehmender Erfahrung werden die Auszubildenden in größere, komplexere Aufträge eingebunden:
Öffentliche Ausschreibungen (VOL): Angebotserstellung, Beschaffung und Lieferung von IT-Systemen für Behörden. Dies geschieht nach den Vorgaben der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) (vgl. S. 17).
Netzwerkausstattung: Planung und Realisierung von Netzwerken für 20 (oder teils über 300) Arbeitsplätze, inklusive Bedarfsanalyse, Erstellung von Lasten- und Pflichtenheft sowie Raum- und Vernetzungsplänen (vgl. S. 17).
Serversysteme: Auswahl, Beschaffung und Implementierung von individuell konfigurierten Servern (z.B. Client-Server, Mailserver). Auszubildende (z.B. IT-Systemelektroniker) begleiten oft den gesamten Prozess von der Kundenanfrage bis zur Implementierung (vgl. S. 17).
Consulting & Datensicherung: Jeder achte Auftrag ist mittlerweile ein Beratungsauftrag. Ein Beispiel ist die Planung und Umsetzung eines Datensicherungskonzeptes für sensible Daten, wobei Analysen durchgeführt, Lasten-/Pflichtenhefte erstellt und Anbieter verglichen werden (vgl. S. 17).
Softwareentwicklung: Obwohl für bestimmte Berufe der Softwareanteil in der Ausbildung geringer ist, wird in der Regel arbeitsteilig ein internes Softwareprojekt (z. B. „Musik-Media-Verwaltung“) nach eigenem Konzept umgesetzt (vgl. S. 18).
Projektarbeiten für die Abschlussprüfung
Für die Abschlussprüfung bearbeiten die Auszubildenden selbstständig ein größeres Projekt (Umfang: 80 Stunden für Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung, sonst 35 Stunden) (vgl. S. 18).
Beispielprojekte:
Neuausstattung eines Multimedia-Unternehmens: Ein vernetztes EDV-System inkl. Anbindung von Außendienstmitarbeitern. Wegen des großen Umfangs übernehmen Auszubildende hier klar definierte Teilprojekte (z. B. Konzepterstellung oder Abschlusstest) (vgl. S. 18).
Prozessoptimierung im Personalwesen: Ein Consulting-Projekt zur Entlastung von Mitarbeitern bei hohem Arbeitsaufkommen, beispielsweise durch Prüfung eines Terminal-Server-Netzes mit Thin-Clients (vgl. S. 18).
Zusammenführung von Betriebsstätten: Vernetzung zweier zuvor getrennter Steuerberaterbüros („Controltax & Partner“) zu einem gemeinsamen virtuellen und lokalen Netzwerk. Hierbei werden Lasten-/Pflichtenheft, Ausschreibung und Angebotsvergleich erstellt (vgl. S. 19).
Das Kapitel behandelt die Entwicklung und volkswirtschaftliche Bedeutung der IT- und Informationsbranche.
Entwicklung der Wirtschaftssektoren
Die Wirtschaft lässt sich in vier Sektoren einteilen: Landwirtschaft, Produktion, Dienstleistungen und Information (vgl. S. 19).
Während Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und der inländischen Produktion (durch Technisierung und Globalisierung) stark abgebaut wurden, wachsen der Dienstleistungssektor und insbesondere die Informationswirtschaft massiv (vgl. S. 19-20).
Bedeutung und Marktzahlen der ITK-Branche
Die weltweite Computerverbreitung ist enorm gestiegen (über 4 Mrd. Menschen mit Internetzugang, über 350 Mio. verkaufte Computer jährlich) und mobile Kommunikation (Smartphones, 5G-Standard) prägt den Alltag (vgl. S. 20).
Virtuelle Märkte (Internethandel) machen dem klassischen Ladengeschäft Konkurrenz (vgl. S. 20).
Der Bundesverband BITKOM zählt über eine Million Arbeitsplätze in der Informationswirtschaft in Deutschland (vgl. S. 20).
Bereiche wie B2B-Internethandel, digitale Downloads und LTE-Telekommunikation boomen und schaffen kontinuierlich neue Arbeitsplätze (vgl. S. 21).
Ausbildung und Berufsaussichten
Die Branche bietet weit über 20.000 neue Ausbildungsplätze pro Jahr, nicht nur in IT- und Medienberufen, sondern auch im kaufmännischen Bereich (Büroberufe) (vgl. S. 21).
Nach der Ausbildung stehen in der Informationswirtschaft fast 200 verschiedene Stellen- und Berufsbezeichnungen zur Auswahl (vgl. S. 21).
Zusammenfassung: Kapitel 1.4 – Wirtschaftliches Handeln
Dieses Kapitel behandelt die ökonomischen Grundlagen des Wirtschaftens, von Bedürfnissen und Märkten über die staatliche Wirtschaftspolitik bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unternehmensformen.
1.4.1 Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage
Wirtschaftliches Handeln beginnt mit dem Mangelempfinden des Menschen.
Bedürfnisse: Sind Wünsche oder das Gefühl eines Mangels. Man unterscheidet nach Dringlichkeit (Primär-, Sekundärbedürfnisse), Bewusstheit (offen, latent), Konkretheit (materiell, immateriell) und Art der Befriedigung (Individual-, Kollektivbedürfnisse) (vgl. S. 22).
Bedürfnispyramide nach Maslow: Beschreibt die Hierarchie der Bedürfnisse: physiologische Bedürfnisse, Sicherheit, Soziales, Wertschätzung und schließlich Selbstverwirklichung (vgl. S. 23).
Bedarf: Ein Bedürfnis wird zum Bedarf, wenn es auf ein konkretes Gut gerichtet ist und die entsprechende Kaufkraft zur Erfüllung vorhanden ist (vgl. S. 23).
Nachfrage: Der Bedarf wird am Markt zur Nachfrage, sobald ein konkreter Kaufentschluss gefasst wird. Dies hängt von Faktoren wie Geldmitteln, Dringlichkeit und der Attraktivität des Angebots ab (vgl. S. 24).
1.4.2 Güter und Produktionsfaktoren
Damit Bedürfnisse befriedigt werden können, müssen Güter produziert und angeboten werden. Da Wirtschaftsgüter knapp sind, müssen sie effizient hergestellt werden (vgl. S. 25).
Güterarten: Unterschieden wird u.a. in materielle/immaterielle Güter, Konsum-/Investitionsgüter, Substitutiv-/Komplementärgüter sowie private/öffentliche Güter (vgl. S. 26).
Wirtschaftskreislauf: Zeigt die Tauschbeziehungen zwischen den Akteuren. Im einfachen Kreislauf stellen Haushalte den Unternehmen Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden) zur Verfügung und erhalten dafür Einkommen, das sie für Konsumgüter ausgeben (vgl. S. 26). Erweiterte Modelle beziehen Staat, Banken (Sparen, Kredite) und das Ausland (Import, Export) ein (vgl. S. 27-28).
Produktionsfaktoren (vgl. S. 31):
Volkswirtschaftlich: Boden, Arbeit (ursprüngliche Faktoren) und Kapital (abgeleiteter Faktor).
Betriebswirtschaftlich: Elementarfaktoren (Werkstoffe, Betriebsmittel, ausführende Arbeit) und der dispositive Faktor (Leitung, Planung, Organisation).
1.4.2.3 Leistungen und Arbeitsteilung
Leistungen: Unternehmen generieren Erlöse z. B. durch Fertigerzeugnisse, Handelswaren, Dienstleistungen oder Rechte und Lizenzen (vgl. S. 33).
Arbeitsteilung: Um Kosten zu senken und die Arbeitsproduktivität zu steigern, spezialisieren sich Unternehmen. Man unterscheidet betriebliche, überbetriebliche (vertikal, horizontal) und volkswirtschaftliche Arbeitsteilung. Nachteile wie Monotonie werden durch Jobrotation, Jobenlargement oder Jobenrichment bekämpft (vgl. S. 34-35).
1.4.3 Märkte und ökonomisches Prinzip
Auf dem Markt treffen Angebot und Nachfrage aufeinander und bestimmen den Gleichgewichtspreis (vgl. S. 36).
Bedingungen des vollkommenen Marktes: Vollkommene Konkurrenz, Güterhomogenität, Markttransparenz, keine Präferenzen und schnelle Anpassungsfähigkeit (vgl. S. 37).
Ökonomisches Prinzip (Rationalprinzip):
1.4.4 Grundzüge staatlicher Wirtschaftspolitik
Der Staat greift in die Wirtschaft ein, um gesamtwirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten (vgl. S. 39).
Magisches Viereck (Stabilitätsgesetz): Ziele sind Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand (Vollbeschäftigung), außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum (vgl. S. 39-40).
Die Umsetzung erfolgt durch Instrumente der Wirtschafts-, Geld- und Steuerpolitik, z. B. durch Anpassung von Leitzinsen, Steuern oder Subventionen (vgl. S. 42).
1.4.5 Rechtliche Rahmenbedingungen
Wirtschaftliches Handeln erfordert gesetzliche Spielregeln (Privates und Öffentliches Recht) (vgl. S. 44).
Rechts-, Geschäfts- und Deliktfähigkeit: Natürliche Personen sind von Geburt an rechtsfähig. Die Geschäftsfähigkeit ist gestaffelt: geschäftsunfähig (bis 7 J.), beschränkt geschäftsfähig (7-18 J., z. B. Taschengeldparagraph § 110 BGB) und voll geschäftsfähig (ab 18 J.) (vgl. S. 44).
Rechtsgeschäfte & Verträge: Können einseitig (z. B. Kündigung) oder mehrseitig (z. B. Kaufvertrag) sein. Es herrscht Vertragsfreiheit, sofern nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstoßen wird (Nichtigkeit/Anfechtbarkeit) (vgl. S. 46).
Vertragsarten: Reichen vom klassischen Kaufvertrag über Darlehens-, Miet-, und Pachtverträge bis hin zu Dienst- und Werkverträgen (vgl. S. 47).
Formvorschriften: Reichen von mündlich über Schriftform bis hin zur notariellen Beurkundung (z. B. bei Grundstückskäufen) (vgl. S. 48).
Kaufmann: Ein Kaufmann nach HGB unterliegt strengeren Rechten und Pflichten (z. B. Buchführungspflicht, Schweigen als Zustimmung, Rügepflicht bei Mängeln). Es gibt Istkaufleute, Kannkaufleute und Formkaufleute. Freiberufler gelten nicht als Gewerbetreibende (vgl. S. 49-51).
Firma & Handelsregister: Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt (Personen-, Sach-, Fantasiefirma). Sie wird im Handelsregister – einem öffentlichen Verzeichnis – beim Amtsgericht eingetragen (vgl. S. 52-54).
Vollmachten: Das HGB regelt Vertretungsmachten wie die Prokura (sehr weitreichend, im Handelsregister eingetragen, Zusatz „ppa.“) und die Handlungsvollmacht (Gesamt-, Art- oder Einzelvollmacht, Zusatz „i.V.“ oder „i.A.“) (vgl. S. 58-59).
Rechtsformen von Unternehmen (vgl. S. 55-57):
Einzelunternehmen: Einfache Gründung, volle Kontrolle, aber unbeschränkte private Haftung.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Mindestens zwei Personen. Bei der GbR und OHG haften alle unbeschränkt und solidarisch. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Eigene juristische Personen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Erfordern ein Mindestkapital (GmbH: 25.000 €, AG: 50.000 €, UG: 1 €).
1.4.8 Unternehmensziele & 1.4.9 Kooperationen
Unternehmensziele: Unterteilen sich in Sachziele (Leistungserstellung) und Formalziele (ökonomisch, ökologisch, sozial). Ein zentrales formales Ziel ist die Steigerung der Wertschöpfung (Unterschied zwischen Umsatz und Vorleistungen/Abschreibungen) (vgl. S. 60-62).
Immaterielle Werte: Neben materiellen Werten sind Mitarbeiter-Know-how, Lizenzen und ein guter Kundenstamm entscheidende Erfolgsfaktoren (vgl. S. 63).
Kooperation & Konzentration: Um Synergien zu nutzen (Kosten senken, Marktmacht stärken), arbeiten Unternehmen zusammen. Die Bindung reicht von losen ARGEs, Konsortien und Kartellen bis hin zu festen Konzernen und Fusionen (Konzentration). Das Bundeskartellamt überwacht dies zur Sicherung des Wettbewerbs (vgl. S. 64-66).
Behörden & Verbände: Unternehmen stehen im ständigen Austausch mit IHKs, Sozialversicherungsträgern, Arbeitsagenturen und Gewerkschaften (vgl. S. 67-68).
Zusammenfassung: Kapitel 1.5 – Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
1.5.1 Berufsausbildung in den IT-Berufen
Die duale Ausbildung verbindet die Lernorte Ausbildungsbetrieb (Praxis) und Berufsschule (Theorie). Geregelt wird dies maßgeblich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vgl. S. 70-71).
Ausbildungsberufe: Dazu gehören IT-Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in (Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten-/Prozessanalyse, digitale Vernetzung) sowie Kaufleute für IT-Systemmanagement und Digitalisierungsmanagement (vgl. S. 70).
Ausbildungsvertrag: Muss vor Ausbildungsbeginn schriftlich geschlossen werden. Er regelt Probezeit (1–4 Monate), Dauer (meist 3 Jahre), Ausbildungsvergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen (vgl. S. 71, 73).
Prüfungen: Die IHK führt eine gestreckte Abschlussprüfung durch. Teil 1 erfolgt Mitte des 2. Jahres (schriftlich), Teil 2 am Ende der Ausbildung (schriftlich, Projektarbeit und Fachgespräch) (vgl. S. 76).
Auslandserfahrung: Wird gefördert, z. B. durch das EU-Programm „Erasmus+“ und den „Europass“ zur Dokumentation von Lernaufenthalten (vgl. S. 74-75).
1.5.2 Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
Ein Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag bedingt beidseitige Rechte und Pflichten (vgl. S. 77-78).
Arbeitnehmerpflichten: Arbeitspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Arbeitsschutzpflicht, Wettbewerbsverbot und Treuepflicht. Bei Verstößen drohen Lohnminderung, Schadensersatz oder Kündigung.
Arbeitgeberpflichten: Lohn-/Gehaltszahlung, Gleichbehandlung, Beschäftigungspflicht, Fürsorge- und Schutzpflicht (Gesundheit/Leben), Urlaubsgewährung und die Erstellung eines Arbeitszeugnisses.
1.5.3 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können sich durch verschiedene Gesetze an Unternehmensentscheidungen beteiligen (vgl. S. 79).
Betriebsrat: Kann in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten (über 18 Jahre) gewählt werden. Er hat Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze) und personellen Maßnahmen (Einstellungen, Kündigungen). Die Amtszeit beträgt vier Jahre (vgl. S. 80-81).
Tarifvertrag: Wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen (Tarifautonomie). Man unterscheidet Manteltarifverträge (Arbeitsbedingungen) und Lohn-/Gehaltstarifverträge. Bei Scheitern der Verhandlungen droht nach einer Urabstimmung der Arbeitskampf (Streik vs. Aussperrung) (vgl. S. 83).
1.5.4 Mitbestimmung für Jugendliche
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Kann ab fünf Jugendlichen (unter 18) oder Azubis (unter 25) gebildet werden. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und überwacht z.B. die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) (vgl. S. 85).
Das JArbSchG regelt für unter 18-Jährige u. a. die Höchstarbeitszeit (8 Std./Tag, 40 Std./Woche) und den gestaffelten Mindesturlaub (je nach Alter 25–30 Tage) (vgl. S. 86).
Zusammenfassung: Kapitel 1.6 – Personalbeschaffung und Personalentwicklung
1.6.1 Personalbedarfsplanung & Beschaffung
Bevor Personal eingestellt wird, muss ein Stellenplan auf Basis von Stellenbeschreibungen (Aufgaben, Zuständigkeiten) erstellt werden. Der Bedarf wird quantitativ, qualitativ, zeitlich und örtlich ermittelt (vgl. S. 87).
Beschaffungswege: Intern (z. B. Übernahme von Azubis, Intranet) oder Extern (z. B. Stellenanzeigen, Arbeitsagentur, Headhunter) (vgl. S. 88).
Bewerberauswahl: Erfolgt nach Sichtung der Mappen (Anschreiben, Lebenslauf) über Telefoninterviews, Arbeitsproben, Assessment-Center (Prüfung von „Soft Skills“) bis hin zum Vorstellungsgespräch (vgl. S. 91).
1.6.2 & 1.6.3 Arbeitsverträge und Entgeltabrechnung
Arbeitsvertrag: Unterliegt der Vertragsfreiheit, bedarf aber nach dem Nachweisgesetz der Schriftform. Bei Befristungen gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (vgl. S. 93-94).
Lohnformen: Neben Geldlohn gibt es Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien und Provisionen (vgl. S. 95).
Abzüge (Sozialversicherung): Der Arbeitgeber überweist den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich in der Regel hälftig die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. S. 95-96).
Abzüge (Steuern): Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse I-VI), Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Verwaltung erfolgt elektronisch über ELSTAM (vgl. S. 97).
1.6.4 Personalentwicklung und Weiterbildung
Ziele sind die Erhöhung der Arbeitsmotivation und die Bindung ans Unternehmen (Vermeidung von Fluktuation) durch Laufbahnplanung, Leistungsanreize, betriebliche Weiterbildung (z.B. Qualifizierung zum IT-Professional) und Qualitätszirkel (vgl. S. 101-103).
Zusammenfassung: Kapitel 1.7 – Arbeitsschutz und Unfallversicherung
Arbeitsschutzgesetz: Verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit der Beschäftigten durch sichere Arbeitsbedingungen zu schützen. Dies beinhaltet z.B. die fünf Sicherheitsregeln im Umgang mit Strom (z.B. Freischalten, Spannungsfreiheit feststellen) (vgl. S. 104-105).
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft): Trägt die Kosten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Die Beiträge hierfür zahlt allein der Arbeitgeber (abhängig von der Gefahrklasse) (vgl. S. 104).
Zusammenfassung: Kapitel 1.8 – Personalfreisetzung
1.8.1 & 1.8.2 Abmahnung und Kündigung
Trennt sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter, sind rechtliche Hürden zu beachten.
Abmahnung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung (z.B. wegen häufigem Zuspätkommen) muss grundsätzlich eine deutliche Abmahnung erfolgen (vgl. S. 107).
Kündigung:
Ordentliche Kündigung: Erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen (z. B. § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder Monatsende) oder tariflichen Frist.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Diebstahl) möglich (vgl. S. 108).
Kündigungsschutz: Bestimmte Gruppen genießen besonderen Schutz (z.B. Schwangere durch das Mutterschutzgesetz, Schwerbehinderte, Betriebsräte, JAV-Mitglieder) (vgl. S. 109).
1.8.3 Arbeitszeugnisse
Einfaches Zeugnis: Enthält nur Dauer und Art der Beschäftigung.
Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich eine wohlwollende und wahre Beurteilung von Leistung und Führung. Durch den „Zeugniskodex“ haben sich bestimmte Formulierungen als Noten etabliert (z. B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“ = Sehr gute Leistungen) (vgl. S. 110-111).
1.8.4 Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Lässt sich ein Konflikt (z. B. Kündigungsschutzklage) innerbetrieblich nicht lösen, so kann Klage erhoben werden.
Arbeitsgericht: Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Eine Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Zunächst wird in einer Güteverhandlung eine friedliche Einigung angestrebt (vgl. S. 113).
Man unterscheidet personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen (vgl. S. 113-114).
Sozialgericht: Zuständig für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts (z. B. Rente, Arbeitslosengeld, Unfallversicherung) (vgl. S. 114).