Inhaltsverzeichnis

Arbeitsplatzausstattung

Hier die Zusammenfassung aus allen Dokumenten und Präsentationen. Wie üblich findet ihr alle Dokumente im Drive zum nachlesen falls hier Details fehlen. Dann gerne ergänzen:)

1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung (DGUV) & Sozialversicherung

1.1 Die fünf Säulen der Sozialversicherung

Das deutsche Sozialversicherungssystem stützt sich auf fünf gesetzliche Säulen:

1.2 Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV / SGB VII)

Zweck: Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln.

Fokus: Schutz der Arbeitnehmer (im Gegensatz zur Versammlungsstättenverordnung, die primär Besucher schützt).

Pflichten des Arbeitgebers (z. B. BGV A1):

Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten (mindestens 1× jährlich).

Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Abstimmung beim Einsatz von Fremdbetrieben.

Pflichten der Arbeitnehmer:

Kein Konsum von Alkohol oder Drogen, der die Arbeitssicherheit beeinträchtigt.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch der bereitgestellten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Unverzügliche Meldung von Unfällen und Gefahrenstellen.

Arbeits- und Wegeunfälle:

Arbeitsunfall: Unfall während einer versicherten Tätigkeit mit kausalem Gesundheitsschaden. Wegeunfall: Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Kurze Unterbrechungen (unter 2 Minuten) sind mitversichert; längere private Unterbrechungen heben den Schutz auf. Unfälle müssen innerhalb von maximal 3 Tagen gemeldet werden.

2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Gefährdungsbeurteilung

2.1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Das STOP-Prinzip

Bei der Behebung von Gefährdungen gilt eine verbindliche Hierarchie:

Unterweisungen).

2.2 Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

Das zentrale Instrument zur Ermittlung von Physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenausmaß. Risikowert Kategorie / Einstufung Erforderliche Maßnahme

2.3 Rollen & Verantwortliche im Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa / FaSi): Speziell ausgebildete Person zur strategischen Beratung des Arbeitgebers (§ 5 ASiG). Erfordert eine Sachkundeprüfung (kein eigener Ausbildungsberuf).

Sicherheitsbeauftragter (SiBe): Ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter im Betrieb, der Kollegen im Alltag auf sicheres Verhalten aufmerksam macht.

2.4 Kennzeichnung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutz (BGV A8) Kategorie Erscheinungsbild Bedeutung / Beispiel

3. Spezifische Vorschriften: Elektrik & Veranstaltungsstätten

3.1 Elektrische Betriebsmittel & Anlagen (BGV A3 / V3)

Regelwerk: Das technische Regelwerk wird wesentlich durch die VDE-Bestimmungen vorgegeben. Fachpersonal: Arbeiten, Prüfungen und Instandhaltungen dürfen grundsätzlich nur durch eine qualified Elektrofachkraft oder unter deren Leitung durchgeführt werden.

Festgelegte Tätigkeiten: Erlaubt bis max. 1.000 V AC / 1.500 V DC im absolut freigeschalteten Zustand nach entsprechender Qualifikation.

3.2 Veranstaltungsstätten (BGV C1)

4. Ergonomie & Arbeitsplatzgestaltung

4.1 Grundsätze der Ergonomie

Ergonomie hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen optimal an die physischen und psychischen Voraussetzungen des Menschen anzupassen.

4.2 Clean-Desk- & Clean-Screen-Prinzip

5. Betriebliche Organisation & Wirtschaftskennzahlen

5.1 Aufbauorganisation

5.2 Wirtschaftskennzahlen

6. IT-Hardware & ESD-Schutz

6.1 Zentrale Hardware-Komponenten

6.2 ESD-Schutz (Electrostatic Discharge)

Schutz empfindlicher elektronischer Bauteile vor Zerstörung oder unsichtbarer Vorschädigung durch elektrostatische Entladungen. Maßnahmen:

  1. Verwendung von Antistatik-Armbändern,
  2. geerdeten ESD-Matten,
  3. passender Bekleidung/Schuhen
  4. sowie Transport in antistatischen Schutzhüllen (Shielding Bags).